>>   Neuordnung der Ausbildungsberufe im Kraftfahrzeuggewerbe
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin

  • Kraftfahrzeug-Servicemechaniker  ...klick hier

Schulische Vorbildung:

Hauptschulabschluss

10B erwünscht  ( nicht erforderlich !!! )

Ausbildungsdauer:

3 1/2Jahre ;
Es besteht zurzeit die Möglichkeit nach der bestandenen „Zwischenprüfung“ aufzuhören und
den Abschluss „Kraftfahrzeug-Servicemechaniker“ anerkannt zu bekommen.

Schulzeit:

Durchschnittlich 12 Stunden/Woche  ( z.B. 1tes Halbjahr 1 Tag Schule / 2tes Halbjahr 2 Tage Schule )

Prüfungen

„Gestreckte Gesellenprüfung“
... Teil I nach etwa zwei Jahren (Abschluss der Grundbildung)
... Teil II nach Abschluss der Ausbildung.
Beide Teile werden zusammen gewertet.

Ausbildungszeit:

Entsprechend der Schulzeit 3 bzw. 4 Tage/Woche

Unterrichtsfächer:

Berufsübergreifende Fächer:

Deutsch / Kommunikation, Religionslehre, Sport / Gesundheitsförderung, Politik / Gesellschaftslehre

 

 
Berufsbezogene Fächer:

Wirtschafts- und Betriebslehre,
Lernfelder 1 – 8 in der Grundbildung
Lernfelder 9 – 14 in der Fachbildung bzw. Spezialisierung

Zusätzlicher Schulabschluss:

BS-Abschluss

Abhängig vom Notendurchschnitt auch HS 10 A/B

Ansprechpartner:

Herr Kleinwächter / Herr Nowak

Tarifliche Urlaubstage:  

Circa 30  Arbeitstage

Ausbildungsentgeld:

Bereich Handwerk in den alten Bundesländern

1. Ausbildungsjahr: € 508

2. Ausbildungsjahr: € 541

3. Ausbildungsjahr: € 600

4. Ausbildungsjahr: € 648

Weiterbildungsmöglichkeiten:

Servicetechniker

Kfz-Meister
Kfz-Techniker

Dipl. Ingenieur

Aussicht  auf zukünftige Arbeitsplätze:

Kfz-Gewerbe

Fuhrpark

Kfz-Handel

Feuerwehr

Polizei

Bundesgrenzschutz

Bundeswehr

Siehe auch :

Ø        Neuordnung der Ausbildungsberufe im Kraftfahrzeuggewerbe

Ø        Dokumentation der Exkursion zum TÜV

Weitere Links:

www.autoberufe.de

www.kfzgewerbe.de

    

                

 

 Neuordnung der Ausbildungsberufe im Kraftfahrzeuggewerbe 

Der Kraftfahrzeugmechatroniker / die Kraftfahrzeugmechatronikerin

... rechtliche Aspekte

Zum 1.8.2003 werden mit dem neuen Berufsbild „Kraftfahrzeugmechatroniker/ Kraftfahrzeugmechatronikerin

die bestehenden Berufsbezeichnungen Kfz-Mechaniker, Kfz-Elektriker und Automobilmechaniker ersetzt.

Damit verlieren die alten Berufsbezeichnungen ab sofort ihre Gültigkeit und es wird in diesen Berufen auch

nicht mehr ausgebildet.

... inhaltliche Aspekte

In der Kraftfahrzeugbranche ist seit langem ein Anstieg bei der Verwendung elektronischer Bauteile

 und Systeme zu verzeichnen. Das erfordert neue diagnostische und problemlösende Kompetenzen

 vom Kfz - Fachmann. Neue Technologien und komplexe Systeme lösen Montagetätigkeiten und Reparaturen

 einzelner Komponenten im Kraftfahrzeug ab. Deshalb ist für die neue Ausbildungsstruktur eine

 Ausrichtung der Qualifikationen nach Service-, Dienstleistungen und Diagnosetätigkeiten notwendig.

... Spezialisierung

Kraftfahrzeugmechatroniker /innen sind in der Planung, Wartung, Prüfung, Diagnose, Instandsetzung

sowie Aus- und Umrüstung von Kraftfahrzeugen in den Schwerpunkten

          Personenkraftwagentechnik-,

          Nutzfahrzeugtechnik-,

          Motorradtechnik - oder

          Fahrzeugkommunikationstechnik

 tätig.

Die Ausbildung in diesen Schwerpunkten erfolgt nach einer gemeinsamen 2- jährigen Grundausbildung

mit Beginn des 3.ten Ausbildungsjahres.

... die Schule

Die schulische Ausbildung soll nach einer Lernfeldstruktur ( siehe Rahmenlehrplan

Kraftfahrzeugmechatroniker) durchgeführt werden. Diese gewährleistet, dass der Schwerpunkt

auf die Förderung verschiedener Kompetenzen gelegt wird und nicht wie früher auf sogenanntes „Faktenlernen“. Das eigenständige Erarbeiten der Inhalte

und das geplante Vorgehen bei der Lösung komplexer Aufgaben oder Problemstellungen sind die Qualifikationen die gefördert aber auch gefordert werden.

... die Prüfung 

Die Abschluss- bzw. Gesellenprüfung erfolgt in der neuen Struktur:   der  „Gestreckten Prüfung“.

Bei dieser Prüfungsform wird die erbrachte Leistung der Zwischenprüfung als Teil 1 der

Abschluss-/ Gesellenprüfung bewertet, die später zusammen mit Teil 2 der Abschluss-/ Gesellenprüfung

in das Gesamtergebnis eingehen wird.

 

Geschwister-Scholl-Schule

Städt. Berufskolleg Leverkusen - Bismarckstraße 207-209 -  51373 Leverkusen