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Bildungsgang:
Teilezurichter
/ Teilezurichterin |
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Berufsbezeichnung: |
Teilezurichter /
Teilezurichterin |
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Voraussetzung: |
Erfüllung der Schulpflicht |
Ausbildungsdauer
und
Ausbildungsorte:
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Die
zweijährige Ausbildung erfolgt sowohl in metallbearbeitenden
Industriebetrieben
als auch in der Berufsschule. In den Betrieben werden die
fachpraktischen
und in der Berufsschule die fachtheoretischen und
allgemeinbildenden
Inhalte vermittelt. |
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Ausbildungsinhalte:
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Die
wesentlichen Inhalte beziehen sich auf die fachmännische Produktion von
unterschiedlichsten
Maschinenteilen gemäß vorliegenden techn. Zeichnungen
nach
fertigungstechnischen Herstellungsverfahren mit anschließender Montage
sowie
ihrer Funktionsüberprüfung.
Hinzu
kommen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten von Maschinen und
Anlagen
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Abschluss: |
Facharbeiterbrief |
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Weiterbildungs-
möglichkeiten:
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Ausbildung zum Industriemechaniker
verschiedener Fachrichtungen Fortbildungskurse
z.B. Schweißtechnik, Pneumatik
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Beschreibung
eines ausgewählten Beispiels zur alternativen Gestaltung von
Unterricht. |
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Die
theoretischen Inhalte der zweijährigen Ausbildung zum Teilezurichter
bzw. zur Teilezurichterin werden überwiegend in Form von Projekten
vermittelt.
Als
Beispiel bietet das Team der Bildungsgangkonferenz für die
Teilezurichter innerhalb des Handlungsfeldes „Grundlegende Bearbeitung
metallischer Halbzeuge“ und des Lernfeldes „Übungen zur Bearbeitung
metallischer Werkstoffe“ die Lernsituation „Anfertigung einer
Rohrschelle“ an.
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Innerhalb
von ca. 10 Wochen Unterricht werden folgende berufsbezogenen Lerninhalte
bearbeitet, die wie folgt beschrieben sind:
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Das
Ergebnis dieses Projekts wird in den Ausbildungsbetrieben nach erfolgter
Absprache mit den
Vertretern
der an der Ausbildung beteiligten Firmen praktisch realisiert.
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