|
|
|
|
Bildungsgang: |
Körperpflege |
|
|
|
Berufsbezeichnung: |
Friseur /
Friseurin
|
|
Voraussetzung:
|
Hauptschulabschluss
Klasse 9 |
Ausbildungsdauer
und
Ausbildungsorte:
|
3
Jahre
Ausbildungsbetrieb
Berufskolleg
Überbetriebliche
Ausbildung |
|
Ausbildungsinhalte:
|
1. Berufsbezogner Bereich
Farb – und
Formveränderung
Salon- und Kundenmanagement
Fremdsprachliche Kommunikation
2. Differenzierungsbereich
(nach den Möglichkeiten der Schule)
3. Berufsübergreifender Bereich
Sport/Gesundheitsförderung
Politik/Gesellschaftslehre
1. In Ausbildung und Beruf orientieren
2. Kunden empfangen und betreuen
3. Haare und Kopfhaut pflegen
4. Frisuren empfehlen
5. Haare schneiden
6. Frisuren erstellen
7. Haare dauerhaft umformen
8. Haare tönen
9. Haare färben und blondieren
10. Hände und Nägel pflegen und gestalten
11. Haut dekorativ gestalten
12. Betriebliche Prozesse mitgestalten
13. Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen
Wirschafts- und Betriebslehre ist in die
Lernfelder integriert
|
|
Prüfungen |
„Gestreckte Gesellenprüfung“
... Teil I nach etwa zwei Jahren (Abschluss der
Grundbildung)
... Teil II nach Abschluss der Ausbildung.
Beide Teile werden zusammen gewertet. |
|
Abschluss: |
Geselle
/ Gesellin im Friseurhandwerk
Berufschulabschluss
Hauptschulabschluss
10A bzw. 10B
|
|
Weiterbildungs-
möglichkeiten:
|
Meister/in,
Maskenbildner/in, Fachberater/in in der haarkosmetischen Industrie,
Kosmetiker/in im Friseurhandwerk, Ausbildungs-, Beratungs- und
Betriebsassistent/in
|
|
Ansprechpartner: |
Frau Kiy, Frau
Kreusch |
|
|
|
|
|